Giorgio Salvatore Miglietta
Harrachgasse 1/11, 8010 Graz, Österreich
Tel.: +43 676 4501433
E-Mail: miglietta.finanzberatung@gmail.com
Gewerbliche Tätigkeit: Gewerblicher Vermögensberater · Versicherungsvermittler (Mehrfachagent) · Kreditvermittler (ungebunden)
GISA-Zahl Versicherungsvermittler: 36532223
GISA-Zahl Kreditvermittler: 38892028
Zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Fachverband Finanzdienstleister
Gewerbebehörde: Stadt Graz, Bürger:innenamt, Referat Gewerbeverfahren, Schmiedgasse 26, 8010 Graz (gewerbe@stadt.graz.at)
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung 1994 (GewO), insb. § 136e Abs 2 GewO (Kreditvermittlung), einsehbar unter www.ris.bka.gv.at
Streitschlichtung: Bei Beschwerden steht die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister (fdl.ombudsstelle@wko.at) sowie die Plattform für Verbraucherschlichtung (www.verbraucherschlichtung.at) zur Verfügung.
Art der Kreditvermittlung: Ungebundener Kreditvermittler im Sinne von § 136e Abs 2 GewO.
Beratungsdienstleistungen: Es werden Beratungsdienstleistungen angeboten. Die Empfehlung bezieht sich auf eine größere Auswahl von Kreditverträgen/Produkten am Markt.
Entgelt: Für die Kreditvermittlung erhält der Kreditvermittler eine Provision vom jeweiligen Kreditinstitut. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu und wird nicht gesondert vom Kunden verrechnet; sie gebührt nur im Erfolgsfall (Zustandekommen eines Kreditvertrags bzw. entsprechende Kreditzusage). Kundinnen und Kunden können jederzeit Auskunft über die jeweiligen Provisionshöhen der angebotenen Kreditverträge verlangen.
Bei der Vermittlung von Personalkrediten (Privatkredite ohne grundbücherliche Besicherung) darf die Provision gemäß Maklergesetz (MaklerG) 5 % des Bruttokreditbetrages (Kreditbetrag laut Kreditvertrag inklusive Finanzierungsnebenkosten, ohne Zinsen) nicht übersteigen. Gebühren wie Einschreib-, Vormerk- oder Bearbeitungsgebühren können daneben nicht rechtswirksam vereinbart werden.
Bei Kreditverträgen nach dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) gilt diese 5 %-Grenze nicht; der tatsächliche Betrag der Provision ist vor Ausübung der Kreditvermittlung noch nicht bekannt und wird im Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS-Merkblatt) angegeben.
Hinweis zur Kreditwürdigkeitsprüfung: Für eine Kreditvergabe sind vom Kreditsuchenden Informationen und unabhängig nachprüfbare Nachweise beizubringen. Diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung möglich ist. Der Kredit kann nicht gewährt werden, wenn der Kreditsuchende diese Informationen oder Nachweise verweigert.
Beschwerdemöglichkeit: siehe Streitschlichtung oben.